Ihr Partner für Physiotherapie, Trainingstherapie und Vorbeugung

Sie sind auf der Suche nach einer professionellen Behandlung und Unterstützung Ihrer körperlichen Beschwerden?

therapie+ ist ein hochmotiviertes und kompetentes Team von Therapeuten, dass sich mit größter Sorgfalt um Ihre speziellen Anliegen kümmert und einen individuellen Therapieplan für Sie erstellt.

Wir bieten erprobte Konzepte zur Vorbeugung, schnelle Hilfe bei akuten Beschwerden und längerfristiges Personalcoaching für nachhaltige Ergebnisse.

Therapieangebot

Erfahrene Therapeuten bieten ein breites Spektrum an Behandlungen.

Team

Die Begleiter auf Ihrem Weg zu einem gesunden Körper

Martin Schwarzl
Physiotherapeut
Mario Legenstein
Physiotherapeut
Helga Stickler
Physiotherapeutin
Melanie Schmitzberger
Physiotherapeutin
Christine O´Brien
Physiotherapeutin
Alexandra Eder
Sekretariat

Wegbeschreibgung zu uns

Unsere Praxis liegt im oberen Teil der Wolf Dietrich Straße, nur wenige Schritte von der Linzer Gasse entfernt. Sie können uns bequem mit den Buslinien 2, 4, 21 und 22 erreichen - Haltestelle Wolf Dietrich Straße, oder mit den Regionalbussen von den umliegenden Gemeinden, Haltestelle Hofwirt oder Mirabellplatz.
Falls Sie mit dem Auto kommen, stehen Ihnen neben den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen auch die Parkhäuser Linzer Gasse oder Mirabell zur Verfügung.

Adresse

therapie+
Wolf-Dietrich Straße 10 5020 Salzburg
tel. +43 662 873462
fax. +43 662 883956
email: office@therapieplus.info


Sekretariatszeiten

Montag:
09-14 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
09-13 Uhr
Mittwoch:
10-14 Uhr

Rückrufservice

Bewilligung der Verordnung

Bitte bringen Sie zum ersten Termin einen Verordnungsschein Ihres zuweisenden Arztes mit.


Kostenerstattung durch die Sozialversicherung

In unserer Praxis arbeiten ausschließlich freiberufliche Therapeuten ohne Kassenvertrag. Das bedeutet, dass wir Ihnen nach Abschluss der Therapie eine Honorarnote ausstellen. Sobald Sie die Honorarnote gezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger zu beantragen.

Für die Kostenerstattung ist die Honorarnote, die Zahlungsbestätigung sowie die Verordnung in Original beizulegen..